Navigation

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Personalvermittlung im Geschäftsverkehr mit Unternehmen

§ 1 Allgemeines

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB). Sie sind Vertragsbestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge und Vereinbarungen. Sie gelten insbesondere für Vermittlungsverträge und für von uns in diesem Zusammenhang erbrachte Beratungsleistungen, Auskünfte u. ä. Der Auftraggeber erklärt sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, spätestens jedoch mit Abschluss des Vermittlungsauftrages oder sonstiger Leistungen, mit der Geltung dieser Bedingungen – auch für etwaige Folgegeschäfte – einverstanden.
Mündliche Nebenabreden, der Ausschluss, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Projekt-Team. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.
Der Geltung abweichender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie Projekt-Team in einem Bestätigungsschreiben oder auf andere Weise übermittelt werden. Auch das vorbehaltlose Beraten und Tätigwerden im Sinne des Auftrages sowie die Entgegennahme von Zahlungen seitens Projekt-Team bedeutet kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.

§ 2 Angebote, Verträge

Angebote von Projekt-Team sind freibleibend.
Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieser Form bedarf auch die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Erklärungen und Anzeigen des Auftraggebers nach Vertragsschluss sind nur wirksam, sofern sie schriftlich erfolgen.
An Präsentationen, Abbildungen, Graphiken, Zeichnungen, Kalkulationen, Informationen, Texten und sonstigen Unterlagen behält sich Projekt-Team Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Projekt-Team.

§ 3 Leistungen

Projekt-Team verpflichtet sich für den Auftraggeber die Suche und die Auswahl von geeigneten Mitarbeitern und Führungskräften vorzunehmen. Die betreffenden Positionen werden im Einzelfall entsprechend definiert.
Das Anforderungsprofil für die Position wird vom Auftraggeber, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Projekt-Team, erstellt.
Die Vorauswahl der Kandidaten erfolgt durch Projekt-Team.
Nach einer Vorauswahl durch Projekt-Team präsentiert Projekt-Team dem Auftraggeber eine Zusammenstellung der Kandidaten. Diese Präsentation der Kandidaten ist ausgerichtet an dem erstellten Anforderungsprofil und umfasst in der Regel den Werdegang, die erzielten Erfolge, erbrachte Leistungen und das Persönlichkeitsprofil des Kandidaten. Die entsprechenden Unterlagen dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden und/oder ohne ausdrückliche Zustimmung von Projekt-Team zur Besetzung von anderen vakanten Positionen im eigenen und/ oder kooperierenden Unternehmen genutzt werden.
Vorstellungsgespräche werden in der Regel zwischen Auftraggeber und Kandidaten geführt, wobei Projekt-Team auf Wunsch des Auftraggebers an den Gesprächen teilnimmt.

§ 4 Vertraulichkeit

Die Parteien sichern sich gegenseitig strengste Vertraulichkeit zu, insbesondere verpflichten sich die Parteien, alle Informationen und Daten, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung von Vermittlungsverträgen erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus. Projekt-Team weist den Auftraggeber darauf hin, dass Projekt-Team Daten seiner Auftraggeber elektronisch speichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.

 

§ 5 Vergütung

Der Auftraggeber zahlt an Projekt-Team für die Erfüllung seiner Aufträge die sich aus der jeweils geltenden Preisliste ergebende Vergütung. Maßgebend ist die Preisliste von Projekt-Team, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gilt. Die Vergütung wird nach Vertragsunterzeichnung des Kandidaten mit dem Auftraggeber fällig.
Reisekosten der Kandidaten zu Vorstellungsterminen beim Auftraggeber werden nicht durch Projekt-Team erstattet und müssen auf Verlangen des Kandidaten durch den Auftraggeber erstattet werden. Entstandene Reisekosten und Spesen von Projekt-Team Mitarbeitern und beauftragten Personen, die auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommen werden, sind vom Auftraggeber zu tragen.
Die Vergütung ist auch dann zu zahlen, wenn der Auftraggeber den Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluß (Absenden eines Bewerberprofils) in einem anderen Unternehmensbereich und/oder in einem kooperierenden Unternehmen einsetzt.

§ 6 Rechnungsabschlüsse

Der Kunde hat Rechnungsabschlüsse, insbesondere Saldenbestätigungen, sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen gegen Rechnungsabschlüsse sind innerhalb eines Monats nach Zugang anzuzeigen; sonstige Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; gesetzliche Ansprüche der Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Eine Rechnung wird von Projekt-Team unverzüglich erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge sofort nach Erhalt zahlbar.
Ab Verzugseintritt werden Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung in Verzug, ist Projekt-Team berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Ferner steht es Projekt-Team frei, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen sowie bei Verzug mit der Zahlung einer vereinbarten Rate um mehr als 2 Wochen ohne gesonderte Mahnung den Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen.

§ 8 Garantie

Projekt-Team verpflichtet sich für den Zeitraum der Probezeit nach Arbeitsbeginn einen einmaligen adäquaten Ersatz für die identische Position vorzustellen, falls das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Probezeit beendet werden sollte.
Projekt-Team wird die Vermittlung professionell, diskret und im Sinne des Auftraggebers durchführen, kann aber keine Gewähr für die Auffindung eines geeigneten Kandidaten und dessen erfolgreiche Integration übernehmen. Ansprüche auf etwaigen Schadensersatz sind insofern ausgeschlossen.
Projekt-Team versteht alle Aufträge als Exklusivaufträge.

§ 9 Zugriff auf die Website von Projekt-Team

Alle Informationen, Bilder, Graphiken und Texte auf der Projekt-Team Website sind Eigentum von Projekt-Team. Sie stellen die zum Zeitpunkt der Publikation jeweils neusten uns bekannten Informationen dar. Der Zugriff auf die Website ist keine Beratungsleistung und durch den Abruf unserer Website kommt kein Beratungs- oder Vermittlungsvertrag zustande. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen ist ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für alle anderen Websites, auf die mittels eines Hyperlinks verwiesen wird. Projekt-Team ist für den Inhalt der verlinkten Websites nicht verantwortlich. Eine Haftung ist ausgeschlossen.
Die Informationen auf der Website sind keine rechtlichen oder tatsächlichen Zusicherungen. Projekt-Team behält sich jederzeit das Recht vor, Änderungen, Löschungen oder Ergänzungen der bereit gestellten Informationen oder Daten durchzuführen. Alle Angebote auf der Website sind unverbindlich und begründen keinen Rechtsanspruch.

§ 10 Haftung

Projekt-Team haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Projekt-Team keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

Projekt-Team haftet für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Eine Haftung für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von Projekt-Team auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf.
Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt.
Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

§ 11 Kündigung

Beide Vertragsparteien haben das Recht den Auftrag jederzeit in schriftlicher Form, unter Wahrung einer 14-tägigen Frist, zu beenden.

§ 12 Sonstiges

Ist der Besteller Kaufmann, so ist Gerichtsstand der Sitz von Projekt-Team; erhebt Projekt-Team Klage, so gilt daneben auch der allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Projekt-Team gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

 

Oldenburg, 2. April 2004