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§ 1 Allgemeines
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
gelten nur gegenüber Unternehmen (§ 14 BGB). Sie sind
Vertragsbestandteil aller mit uns abgeschlossenen Verträge und
Vereinbarungen. Sie gelten insbesondere für Vermittlungsverträge und
für von uns in diesem Zusammenhang erbrachte Beratungsleistungen,
Auskünfte u. ä. Der Auftraggeber erklärt sich durch die
widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, spätestens jedoch mit
Abschluss des Vermittlungsauftrages oder sonstiger Leistungen, mit der Geltung
dieser Bedingungen - auch für etwaige Folgegeschäfte -
einverstanden.
- Mündliche Nebenabreden, der Ausschluss,
Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch
Projekt-Team. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses
Schriftformerfordernisses.
- Der Geltung abweichender allgemeiner
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit auch für den Fall
widersprochen, dass sie Projekt-Team in einem Bestätigungsschreiben oder
auf andere Weise übermittelt werden. Auch das vorbehaltlose Beraten und
Tätigwerden im Sinne des Auftrages sowie die Entgegennahme von Zahlungen
seitens Projekt-Team bedeutet kein Anerkenntnis abweichender Bestimmungen.
§ 2 Angebote, Verträge
- Angebote von Projekt-Team sind freibleibend.
- Änderungen, Ergänzungen und/oder die Aufhebung
des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieser Form bedarf auch die
Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst. Erklärungen und Anzeigen
des Auftraggebers nach Vertragsschluss sind nur wirksam, sofern sie schriftlich
erfolgen.
- An Präsentationen, Abbildungen, Graphiken,
Zeichnungen, Kalkulationen, Informationen, Texten und sonstigen Unterlagen
behält sich Projekt-Team Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen
Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte
bedarf der Auftraggeber der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von
Projekt-Team.
§ 3 Leistungen
- Projekt-Team verpflichtet sich für den Auftraggeber
die Suche und die Auswahl von geeigneten Mitarbeitern und
Führungskräften vorzunehmen. Die betreffenden Positionen werden im
Einzelfall entsprechend definiert.
- Das Anforderungsprofil für die Position wird vom
Auftraggeber, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Projekt-Team, erstellt.
- Die Vorauswahl der Kandidaten erfolgt durch
Projekt-Team.
- Nach einer Vorauswahl durch Projekt-Team präsentiert
Projekt-Team dem Auftraggeber eine Zusammenstellung der Kandidaten. Diese
Präsentation der Kandidaten ist ausgerichtet an dem erstellten
Anforderungsprofil und umfasst in der Regel den Werdegang, die erzielten
Erfolge, erbrachte Leistungen und das Persönlichkeitsprofil des
Kandidaten. Die entsprechenden Unterlagen dürfen nicht an Dritte
weitergeleitet werden und/oder ohne ausdrückliche Zustimmung von
Projekt-Team zur Besetzung von anderen vakanten Positionen im eigenen und/ oder
kooperierenden Unternehmen genutzt werden.
- Vorstellungsgespräche werden in der Regel zwischen
Auftraggeber und Kandidaten geführt, wobei Projekt-Team auf Wunsch des
Auftraggebers an den Gesprächen teilnimmt.
§ 3
Vertraulichkeit
Die Parteien sichern sich gegenseitig strengste
Vertraulichkeit zu, insbesondere verpflichten sich die Parteien, alle
Informationen und Daten, die sie im Zusammenhang mit der Durchführung von
Vermittlungsverträgen erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht
zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die
Beendigung des Vertrages hinaus. Projekt-Team weist den Auftraggeber darauf
hin, dass Projekt-Team Daten seiner Auftraggeber elektronisch speichert und
verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der
vertraglichen Beziehungen erforderlich ist.
§ 4 Vergütung
- Der Auftraggeber zahlt an Projekt-Team für die
Erfüllung seiner Aufträge die sich aus der jeweils geltenden
Preisliste ergebende Vergütung. Maßgebend ist die Preisliste von
Projekt-Team, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gilt. Die Vergütung
wird nach Vertragsunterzeichnung des Kandidaten mit dem Auftraggeber
fällig.
- Reisekosten der Kandidaten zu Vorstellungsterminen beim
Auftraggeber werden nicht durch Projekt-Team erstattet und müssen auf
Verlangen des Kandidaten durch den Auftraggeber erstattet werden. Entstandene
Reisekosten und Spesen von Projekt-Team Mitarbeitern und beauftragten Personen,
die auf Wunsch des Auftraggebers vorgenommen werden, sind vom Auftraggeber zu
tragen.
- Die Vergütung ist auch dann zu zahlen, wenn der
Auftraggeber den Kandidaten innerhalb von 12 Monaten nach
Vertragsabschluß (Absenden eines Bewerberprofils) in einem anderen
Unternehmensbereich und/oder in einem kooperierenden Unternehmen einsetzt.
§ 5 Rechnungsabschlüsse
Der Kunde hat Rechnungsabschlüsse, insbesondere
Saldenbestätigungen, sowie sonstige Abrechnungen und Anzeigen auf ihre
Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Einwendungen
gegen Rechnungsabschlüsse sind innerhalb eines Monats nach Zugang
anzuzeigen; sonstige Einwendungen sind unverzüglich zu erheben. Die
Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung; gesetzliche
Ansprüche der Kunden bei begründeten Einwendungen nach Fristablauf
bleiben unberührt.
§ 6 Zahlungsbedingungen
- Eine Rechnung wird von Projekt-Team unverzüglich
erstellt und dem Auftraggeber übersandt. Die Rechnung ist ohne Abzüge
sofort nach Erhalt zahlbar.
- Ab Verzugseintritt werden Zinsen in Höhe von 8 %
über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zzgl. der jeweils geltenden
gesetzlichen MwSt. in Rechnung gestellt.
- Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen
aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
- Gerät der Auftraggeber mit der Rechnungsbegleichung
in Verzug, ist Projekt-Team berechtigt, die vertragliche Verpflichtung zur
Ausführung von Aufträgen und die Zurverfügungstellung jedweder
Services bis zur vollständigen Bezahlung fälliger
Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. Ferner steht es Projekt-Team
frei, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für
die Leistungserbringung zu machen sowie bei Verzug mit der Zahlung einer
vereinbarten Rate um mehr als 2 Wochen ohne gesonderte Mahnung den
Gesamtrechnungsbetrag fällig zu stellen.
§ 7 Garantie
- Projekt-Team verpflichtet sich für den Zeitraum der
Probezeit nach Arbeitsbeginn einen einmaligen adäquaten Ersatz für
die identische Position vorzustellen, falls das Arbeitsverhältnis vor
Ablauf der Probezeit beendet werden sollte.
- Projekt-Team wird die Vermittlung professionell, diskret
und im Sinne des Auftraggebers durchführen, kann aber keine Gewähr
für die Auffindung eines geeigneten Kandidaten und dessen erfolgreiche
Integration übernehmen. Ansprüche auf etwaigen Schadensersatz sind
insofern ausgeschlossen.
- Projekt-Team versteht alle Aufträge als
Exklusivaufträge.
§ 8 Zugriff auf die Website von
Projekt-Team
- Alle Informationen, Bilder, Graphiken und Texte auf der
Projekt-Team Website sind Eigentum von Projekt-Team. Sie stellen die zum
Zeitpunkt der Publikation jeweils neusten uns bekannten Informationen dar. Der
Zugriff auf die Website ist keine Beratungsleistung und durch den Abruf unserer
Website kommt kein Beratungs- oder Vermittlungsvertrag zustande. Eine Haftung
oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und
Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten und Informationen
ist ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für alle anderen Websites, auf die
mittels eines Hyperlinks verwiesen wird. Projekt-Team ist für den Inhalt
der verlinkten Websites nicht verantwortlich. Eine Haftung ist
ausgeschlossen.
- Die Informationen auf der Website sind keine rechtlichen
oder tatsächlichen Zusicherungen. Projekt-Team behält sich jederzeit
das Recht vor, Änderungen, Löschungen oder Ergänzungen der
bereit gestellten Informationen oder Daten durchzuführen. Alle Angebote
auf der Website sind unverbindlich und begründen keinen
Rechtsanspruch.
§ 9 Haftung
Projekt-Team haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen,
sofern der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
beruhen. Soweit Projekt-Team keine vorsätzliche Vertragsverletzung
angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren,
typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
- Projekt-Team haftet für die Fälle des Vorsatzes
und der groben Fahrlässigkeit oder wegen des Fehlens zugesicherter
Eigenschaften. Eine Haftung für Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von
Projekt-Team auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs,
Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht
nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der
Auftraggeber in besonderem Maße vertrauen darf.
- Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne
fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den vertragstypischen
Schaden begrenzt.
- Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung
für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen,
die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für
Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen
Fällen voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht beherrschbaren Schaden
begrenzt.
§ 10 Kündigung
Beide Vertragsparteien haben das Recht den Auftrag jederzeit
in schriftlicher Form, unter Wahrung einer 14-tägigen Frist, zu
beenden
§ 11 Sonstiges
- Ist der Besteller Kaufmann, so ist Gerichtsstand der Sitz
von Projekt-Team; erhebt Projekt-Team Klage, so gilt daneben auch der
allgemeine Gerichtsstand des Auftraggebers.
- Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber
und Projekt-Team gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Oldenburg, 2. April 2004
Projekt-Team GmbH |